Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte und sind ein wesentlicher Bestandteil der Leistungs-, Reparatur- und Verkaufsbedingungen der Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH und der mit der Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH abgeschlossener Liefer- und/oder Werkverträge und gelten uneingeschränkt, soweit die Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH nicht im Angebotstext oder im Text der Auftragsbestätigung etwas Abweichendes mit dem Besteller vereinbart. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers verpflichten die Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH nur, wenn sie dem Besteller schriftlich zugestimmt werden. Eines Widerspruches gegen deren Geltung im Einzelfall bedarf es nicht. Vertragliche Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für Ausführungen von Bauleistungen gelten die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B als Ganzes und auszugsweise die Abrechnungsregelungen Teil C.

1. Angebote
Die Angebote der Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH sind verbindlich und maximal 30 Werktage gültig, außer es wurde im Angebot etwas Abweichendes mit dem Besteller vereinbart. Angebote werden auf der Grundlage von Angabe und/oder übersandten Unterlagen des Bestellers erstellt. Falsche oder Fehlerhafte Angaben seitens des Bestellers berechtigen nicht zu Mängelansprüchen. Zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben sind maßgebend. Geringe Abweichungen gelten noch als vertragsgemäß. Die Angaben sind eine technische Darstellung und enthalten nur dann und im Einzelfall eine zugesicherte Eigenschaft, sofern dies ausdrücklich, gesondert und schriftlich durch die Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH bestätigt wird. Darüber hinaus behält sich die Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH Änderungen und Verbesserungen der Bauart, Ausführung und das Urheberrecht an allen Angebotsunterlagen, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnliches vor. Angebote der Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH dürfen dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind individuell erstellte Unterlagen unverzüglich und unaufgefordert an die Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH zurückzusenden oder nach Rücksprache zu entsorgen. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Besteller zu beschaffen und der Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Für die Annahme von Aufträgen ist die schriftliche Auftragsbestätigung der Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH maßgebend. Auch eine Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer bedarf zu ihrer Wirksamkeit die schriftliche Bestätigung der Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH. Die Auftragsbestätigung wird in schriftlicher Form (postalisch, per E-Mail oder per Fax) in angemessener Zeit durch die Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH erfolgen. Durch eine Auftragserteilung und/oder einer widerspruchlosen Entgegennahme der Auftragsbestätigung erkennt der Besteller die Bedingungen der Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH bedingungslos an.

2. Lieferung und Fristen
Lieferzeiten/Lieferfristen beginnen erst mit der Auftragsbestätigung der Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH, jedoch nicht vor der technischen Klärung des Auftrages selbst und sind unverbindlich, sofern keine schriftliche Vereinbarung mit dem Besteller getroffen wurde. Höhere Gewalt und andere außergewöhnliche Umstände berechtigen die Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH selbst bei garantierter Lieferzeit zur angemessenen Verlängerung der Lieferzeit oder nach Wahl der Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH zum ganz oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag, ohne dass der Kunde Schadenersatzansprüche gegen die Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH zustehen. Dem Kunden wird für den Fall höherer Gewalt ebenfalls das Recht eingeräumt, ganz oder teilweisen vom Vertrag zurückzutreten. Die Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH informiert den Kunden unverzüglich nach Kenntnis über den Eintritt eines Falles höhere Gewalt oder umgekehrt. Als höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände gelten insbesondere Behinderungen durch behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, Verspätungen in der Anlieferung, Verspätungen in der Anlieferung von Zubehörteilen, Rohstoffen, Hilfsstoffen und Betriebsstoffen, Streik, Aussperrungen und sonstige Arbeitskampfmaßnahmen, Kriege und soweit diese zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unvorhersehbar waren und nicht durch die Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH zu vertreten sind. Bei Verzögerungen der Lieferung oder Montage durch den Besteller trotz Hinweisung und/oder Aufforderung durch die Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH, so sind der Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH die hierdurch entstandenen Kosten nach Stundenaufwand und etwaiger Zulagen wie Fahrzeiten, Fahrzeugkosten, Verpflegungskosten und dergleichen in Höhe der tatsächlichen angefallenen Kosten zu vergüten. Bei Verzögerung durch die Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH so ist eine angemessene Nachfrist zu setzen, bevor der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen kann. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit gegen die Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH setzen in jeden Fall voraus, dass diese von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungshilfen der Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Entstandener, unmittelbarer und/oder mittelbarer Schaden infolge gewöhnlicher Fahrlässigkeit wird von der Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH nicht ersetzt.

3. Zahlungsbedingungen
Der von der Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH angegebene Verkaufspreis ist bindend und gilt nur bei ungeteilter Bestellung. Es gelten ausschließlich die im Angebot angegebenen Zahlungsbedingungen. Sind im Angebot keine Zahlungsbedingungen angegeben, gilt automatisch 10 Tage netto nach Erhalt der Auftragsbestätigung. Der Besteller ist nicht zum Skontoabzug berechtigt. Zahlungen durch Schecks und/oder Barzahlungen werden nicht angenommen. Eintretende Preiserhöhungen während der Durchführung berechtigen die Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH zu einer Preisänderung/Preisanpassung. Nicht vorhersehbare und/oder veranschlagte Arbeiten werden nach Stundenaufwand und etwaiger Zulagen wie Fahrzeiten, Fahrzeugkosten, Verpflegungskosten und dergleichen in Höhe der tatsächlichen angefallenen Kosten berechnet. Kommt der Besteller seinen Zahlungspflichten nicht nach, so werden vor der weiteren Durchführung und/oder Inbetriebnahme alle Raten fällig. Die Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH behält sich das Recht vor die Anlage außer Betrieb zu setzen bis der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen in vollen Umfang nachgekommen ist.

4. Rücktritt
Tritt der Besteller von der Auftragserteilung zurück, so ist die Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH wegen Nichterfüllung vorbehaltlich weiterer Ansprüche berechtigt:

• Schadenersatz in Höhe von 30% des Nettoauftragswertes zu verlangen, vorbehaltlich eines höheren Schadenersatzes
• Gelieferte Ware abzuholen, wobei der Besteller die Herausgabe der Waren und/oder den Zutritt dazu nicht verwehren darf
• Sämtliche angefallenen und/oder anfallenden Kosten wie Lagerkosten, Bearbeitungsgebühren und dergleichen die bis zum Wiederverkauf der zurückgenommenen Ware werden durch den Besteller getragen. Die zurückgenommene Ware wird dem Besteller erst bezahlt, wenn die Ware an einen neuen Besteller weiterverkauft und vollständig bezahlt worden ist. Der Rückkaufswert wird am Tag des Weiterverkaufs geschätzt.

5. Mängelansprüche
Die Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelansprüchen seitens des Bestellers ist, dass der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist. Es besteht kein Zurückbehaltungsrecht. Beanstandungen zum Beispiel an falscher und/oder fehlerhafter gelieferter Waren und/oder Leistungen müssen der Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH innerhalb von 10 Werktagen nach Empfang der Ware bzw. der Leistung schriftlich mitgeteilt werden. Bei nicht erfolgter Mitteilung ist die Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH von der Mängelhaftung befreit. Die Verjährung beträgt bei neu gelieferter Ware 12 Monate ab Lieferung. Alle drehenden und elektronischen Bauteile 6 Monate ab Lieferung. Ausschlaggebend ist das Lieferdatum. Der Beginn der Verjährung ist unabhängig von der Inbetriebnahme oder der Abnahme der vollständigen Anlage. Eine vollständige Anlage liegt auch dann vor, wenn noch keine Betriebsmittel und/oder eine Inbetriebsetzung aufgrund von nicht bauseitiger erbrachte Leistungen durchgeführt werden konnte. Die Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH leistet keinen Ersatz für gelieferter Waren und/oder erbrachter Leistungen die durch Diebstahl, Feuer, Einbruch und dergleichen auf der Baustelle entstehen, auch dann, wenn noch keine Abnahme erfolgt ist.
Die Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH wird bei Mängelansprüchen nach eigener Entscheidung diese nachbessern oder Ersatz liefern. Hierzu hat der Besteller der Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.

Mängelansprüche entfallen bei:
• Schäden durch höhere Gewalt z.B. Blitzeinschlag
• Mängeln durch Verschleiß, Überanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile
• Nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch und/oder Verschmutzung
• Außergewöhnliche mechanische, chemische und/oder atmosphärische Einflüsse
• Unsachgemäße und/oder von fremder Seite durchgeführte Änderungen
• Instandsetzungsarbeiten und/oder der Einbau von Teilen fremder Herkunft ohne vorherige Zustimmung der Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH und die daraus entstehenden und/oder entstandenen folgen
• Nicht eingehaltenen Wartungen und die hierbei vorgeschriebenen Prüfinhalte
• Verlust von Betriebsstoffen wie Wasser, Kältemittel, Öl und dergleichen

6. Haftung
Schadenersatzansprüche und/oder Folgeschäden jeglicher Art in dem gesetzlichen zulässigen Umfang gegen die Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH und/oder deren Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen. Die Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH haftet nur bei vorsätzlichen und/oder grob fahrlässiger Handlung durch die Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen. Die Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH haftet nicht für den Ausfall von,
• montierter und/oder gelieferter Ware.
• Warenschäden, Schäden an Produktionsgütern, Nutzungsausfällen, Folgeschäden und dergleichen.
• Finanzielle Schäden, Gewinnverlusten und dergleichen.

7. Verpackung, Versand und Entgegennahme
Die Verpackung erfolgt mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH haftet nur für Schäden, die auf eine mangelhafte Verpackung zurück zu führen sind, wenn diese durch die Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH oder deren Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Der Versand geschieht grundsätzlich auf Kosten des Bestellers. Die Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH ist berechtigt, die Art des Transportmittels selbst zu bestimmen. Der Besteller kann keine Einwände gegen die Höhe der Kosten oder Geeignetheit der Versandart geltend machen, soweit er nicht spätestens vier Wochen vor dem vorgesehenen Versand genau schriftliche Anweisung gibt. Nur auf schriftlichen Wunsch des Bestellers und auf seine Kosten wird eine Versicherung der Lieferung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken veranlasst. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand und/oder eine Teillieferung das Werk eines Vorlieferanten und/oder die Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH verlassen hat. Angelieferte Gegenstände oder Teillieferungen sind, selbst wenn Sie Beanstandungen aufweisen, vom Besteller entgegenzunehmen.

8. Aufstellung und Montage
Vor der Aufstellung und Montage hat der Besteller, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, folgenden Vorleistungen auf seine Kosten und Risiken zu stellen und/oder zu übernehmen:

• Alle Erd-, Bau- und sonstige branchenfremde Nebenarbeiten einschließlich der dazu benötigten Fach-, Hilfskräfte und Werkzeuge.
• Alle zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenstände, wie Gerüste, Hebezeuge und andere Vorrichtungen wie Keile, Unterlagen und dergleichen.
• Für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Materialien, Werkzeuge genügend Große, geeignete, trockene und verschließbare Räume, sowie angemessene Arbeits- und Aufenthaltsräume.
• Energie und Wasser an der Verwendungsstelle einschließlich der Anschlüsse Heizung und Beleuchtung.
• Geeignete und geebnete Anfahrtswege zu und an den Aufstellungsplätzen, sowie ausreichende Einbringungsöffnungen.
• Alle Vorarbeiten müssen soweit fortgeschritten sein, dass mit der Aufstellung und/oder Montage am Aufstellungsort sofort nach Ankunft der Liefergegenstände begonnen und die Aufstellung ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.
• Hilfskräfte, wie Handlanger und wenn nötig auch Maurer, Zimmerleute, Elektriker, Klempner und dergleichen sind in der von der Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH erforderlichen erachteten Anzahl zu stellen.

Bei nicht rechtzeitiger Stellung der unten Punkt 1 genannten Leistungen können diese, auf Kosten des Bestellers, durch die Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH beschafft werden.
Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch Umstände auf der Baustelle ohne das Verschulden der Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH, so hat der Besteller die hierdurch entstandenen Kosten der Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH nach Stundenaufwand und etwaiger Zulagen wie Fahrzeiten, Fahrzeugkosten, Verpflegungskosten und dergleichen in Höhe der tatsächlichen angefallenen Kosten zu vergüten. Die von der Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH gelieferte und/oder aufgestellte Anlage und/oder Anlagenteile wie Kupferleitung, Elektroleitung und dergleichen müssen vom Besteller bis zur endgültigen Abnahme und/oder Inbetriebnahme gegen schädigende Einflüsse, Diebstahl und dergleichen geschützt und ggf. versichert werden. Bei Pauschalpreis-Bestellungen bleibt das übriggebliebenen Material Eigentum der Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH.

9. Instandsetzungsarbeiten, Kundendienst, Notdienst
Bei Instandsetzungsarbeiten, Reparaturen erfolgt die Berechnung nach angefallenen Stunden und/oder benötigter Materialien. Hierbei gilt folgendes:

• Es gelten die zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Stundenverrechnungssätze der Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH für Arbeitszeiten, Notdienst, sowie Überstunden und Sonn- und Feiertagszuschläge.
• Wartezeiten werden als Arbeitszeiten gewertet.
• Anfahrtskosten sind vom Besteller zu vergüten.
• Fehlersuchzeit ist Arbeitszeit und vom Besteller zu vergüten, auch wenn der Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte.
• der Besteller den vereinbarten Termin versäumt.
• Der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wird.
• Mängel die sich erst während der Behebung anderer Mängel zeigen, dürfen durch die Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH erst nach Rücksprache mit dem Besteller behoben werden, außer es besteht Gefahr für Leib und Leben.

10. Versand von Unterlagen und Rechnungen
Rechnungen und Dokumente werden dem Auftraggeber primär in elektronischer Form (PDF) an die hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt. Verlangt der Auftraggeber eine Zusendung per Post oder hat der Auftraggeber keine E-Mail-Adresse zur Übermittlung zur Verfügung gestellt so ist der Auftragnehmer berechtigt, die hierfür anfallenden Portokosten sowie den damit verbundenen Verwaltungsaufwand pauschal mit 2,50 € pro Poststück in Rechnung zu stellen.

11. Abnahme und Abnahmeverzug
Nach Beendigung der Arbeiten hat der Besteller die Arbeit unverzüglich abzunehmen. Als Abnahme gilt auch die Anerkennung der Rechnung und/oder die Inbetriebnahme der Anlage durch den Besteller. Bei Rechnungsstellung werden die Arbeitsberichte der Monteure der Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH zugrunde gelegt. Verweigert der Besteller die Unterschrift der Arbeitsberichte wird dies durch den Monteur schriftlich im Arbeitsbericht vermerkt und der Besteller verliert das Recht die Rechnung der Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH zu beanstanden.

12. Eigentumsvorbehalt
Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH. Werden Liefergegenstände der Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH mit einem anderen Gegenstand verbunden, so überträgt der Besteller, falls hierdurch Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand, in Höhe der Forderung an die Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH. Sollten die Liefergegenstände oder das Grundstück auf dem diese aufgestellt sind/werden, gepfändet, beschlagnahmt oder sonst wie durch dritte in Anspruch genommen werden z.B. infolge Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung so ist der Besteller verpflichtet, sofort auf das Eigentumsrecht der Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH hinzuweisen und die Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH schriftlich hierüber zu informieren sowie die Pfändungsprotokolle der Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH zu übersenden. Für die Zeit des Eigentumsvorbehaltes hat der Besteller die Liefergegenstände in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und alle erforderlichen Reparaturen und dergleichen unverzüglich gegenüber der Römer & Schlichting Heizungs- und Klimatechnik GmbH anzuzeigen.

13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An Stelle der unwirksamen Klausel tritt die entsprechende gesetzliche Regelung. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche ist 25421 Pinneberg.