Darf ich aktuell noch eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen?
Ja, der Einbau moderner Gas- und Ölheizungen (z. B. Brennwertgeräte) ist weiterhin erlaubt. Bei Neuinstallationen muss jedoch beachtet werden, dass künftig schrittweise steigende Anteile erneuerbarer Brennstoffe (wie Biomethan, Bio-Öl oder grüner Wasserstoff) beigemischt werden müssen.
Gibt es eine Pflicht, funktionierende fossile Heizungen auszutauschen?
Nein, eine pauschale Austauschpflicht für funktionierende Heizungen gibt es nicht. Defekte Öl- oder Gasheizungen dürfen repariert und weiterbetrieben werden. Ausnahmen bestehen primär für sehr alte Standard- oder Konstanttemperaturkessel (über 30 Jahre alt).
Was verbirgt sich hinter der sogenannten „Bio-Treppe“?
Die Bio-Treppe regelt den schrittweisen Umstieg auf klimaneutrale Brennstoffe bei neu eingebauten Öl- und Gasheizungen. Sie schreibt vor, dass ab 2029 mindestens 10 % (bzw. nach GEG-Übergang 15 %), ab 2035 mindestens 30 % und ab 2040 mindestens 60 % Biomasse oder synthetische Brennstoffe genutzt werden müssen.
Wie entwickelt sich der CO₂-Preis für Öl und Gas in den nächsten Jahren?
Der CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe steigt kontinuierlich an, was die Betriebskosten für Erdgas und Heizöl jedes Jahr verteuert. Für Eigentümer und Mieter bedeutet das absehbar höher ausfallende Heiznebenkosten im Vergleich zu erneuerbaren Energien.
Bekomme ich eine staatliche Förderung für eine neue Öl- oder Gasheizung?
Nein, reine fossile Heizungen (wie reine Öl- oder Gaskessel) werden staatlich nicht mehr direkt bezuschusst. Förderungen gibt es jedoch, wenn fossile Systeme zu Hybridheizungen aufgerüstet werden (z. B. Kombination aus Gasheizung und Wärmepumpe/Solarthermie für den regenerativen Anteil).
Was bedeutet „H2-Ready“ bei einer Gasheizung?
Eine „H2-Ready“-Gasheizung ist technisch darauf vorbereitet, künftig mit einem Gemisch aus Erdgas und Wasserstoff oder im Endausbau mit 100 % grünem Wasserstoff betrieben zu werden, sofern das lokale Gasnetz entsprechend umgestellt wird.
Was muss ich bei einer Pflichtberatung vor dem Heizungskauf beachten?
Vor dem Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung ist eine Pflichtberatung durch einen Fachbetrieb oder Energieberater vorgesehen. Diese soll Transparenz über künftige Preisrisiken durch steigende CO₂-Kosten und die Vorgaben zur Beimischung erneuerbarer Kraftstoffe schaffen.
Wie unterscheiden sich die Betriebskosten von Öl und Gas im Vergleich zur Wärmepumpe?
Während die Anschaffung einer Öl- oder Gasheizung meist günstiger ist, steigen die laufenden Betriebskosten durch den CO₂-Preis und den Einkaufsaufwand für Biokraftstoffe stetig. Wärmepumpen haben höhere Anschaffungskosten, arbeiten über den genutzten Strom jedoch meist effizienter und profitieren von staatlichen Förderzuschüssen.
Kann ich eine alte Öl- oder Gasheizung mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe kombinieren?
Ja, das ist eine gängige Lösung (Hybridheizung). Die Solarthermie oder Wärmepumpe übernimmt den Großteil der Raumwärme und Warmwasserbereitung, während der Öl- oder Gaskessel nur an extrem kalten Wintertagen als Unterstützung einspringt.
Welche Fristen gelten im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung?
Städte und Gemeinden legen im Rahmen der Wärmeplanung fest, wo Fernwärme- oder Wasserstoffnetze ausgebaut werden. Großstädte (über 100.000 Einwohner) mussten ihre Pläne bis Mitte 2026 vorlegen, kleinere Kommunen haben bis Mitte 2028 Zeit. Die Pläne geben Orientierung, ob vor Ort künftig Alternativen zur eigenen fossilen Heizung bereitstehen.

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